WEG-Verwaltung

WEG-VERWALTUNG

Unsere qualifizierte Immobilienverwaltung für Ihre Eigentümer­gemeinschaft

Sie suchen eine Hausverwaltung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft im Raum Freiburg / Emmendingen / Waldkirch? Sie haben sie gefunden. Die Objektverwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Dabei sorgen wir nicht nur für eine professionelle Durchführung Ihrer jährlichen Eigentümerversammlung nebst Erstellung des Protokolls, dem Führen der Beschluss-Sammlung sowie der Umsetzung der getroffenen Beschlüsse, sondern kümmern uns auch um die gesamte technische und kaufmännische Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Diesen Aufgabenbereich übernimmt Ralf Bührer, unser kompetenter und erfahrener Geschäftsführer und Objektbetreuer. Er kann nicht nur auf über 30 Jahre Berufserfahrung in allen Bereichen der Immobilienverwaltung zurückgreifen. Vielmehr hat er im Rahmen des berufsbegleitenden Studiengangs zum Immobilienwirt (DIA) in der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg sowie dem Abschluss zum geprüften Immobilienfachwirt (IHK) umfassende Fachkenntnisse im Bereich der Immobilienbewirtschaftung und der Immobilienverwaltung erworben.

Neben der technischen Verwaltung kümmert er sich um den Abschluss von Versorgungs- und Dienstleistungsverträgen mit Dritten, insbesondere Hausmeisterfirmen, Handwerkern und Versicherungen. Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt er eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor.

Um sämtliche Belange des Rechnungswesens für Ihre Eigentümergemeinschaft kümmert sich unsere Diplombetriebswirtin (FH) Sabine Bührer. Von der Verwaltung der WEG-Bankkonten, über das Inkasso der Hausgeldzahlungen und der Überwachung aller gemeinschaftlichen Geldflüsse, der laufenden Buchhaltung bis hin zur Hausgeldabrechnung, ist sie im Rahmen der kaufmännischen Verwaltung Ihrer WEG gerne für Sie da. Sabine Bührer war nach ihrem erfolgreich abgeschlossenen Studium zur Diplombetriebswirtin (FH) im Studiengang Immobilienwirtschaft an der FH Nürtingen / Geislingen seit 2004 in verschiedenen Hausverwaltungsgesellschaften tätig. Die Tätigkeitsschwerpunkte lagen dabei stets im Bereich Buchhaltung / Rechnungswesen / Controlling.

Erfahrung und Qualifikation, die sich für Sie bezahlt macht!

 

Unsere Leistungen in der Übersicht

sara
Immobilienverwaltung GmbH
Am Stadtgarten 1
79312 Emmendingen


Telefon 07641 / 9626 400

Telefax 07641 / 9626 399

info@sara-iv.de

  • Jahresabrechnung


    Wir erstellen eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder- bzw. Teileigentum. Dabei berücksichtigen wir die Verteilerschlüssel auf Basis eventueller Sondernutzungsrechte gemäß Gemeinschaftsordnung ebenso wie eine durch Vereinbarung oder Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten individuellen Kostenverteilung.

    Die Jahresabrechnung weist die Ausgaben der Gemeinschaft für haushaltsnahe Leistungen gemäß § 35a EStG aus sowie die hiervon auf die Einheiten entfallenden Anteile. Natürlich wird auch die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage entsprechend der aktuellen BGH-Rechtsprechung gesondert von den Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen.

    Ein weiterer Bestandteil der Abrechnung ist der Vermögensstatus, welcher die Angaben über Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie über die Kontenstände der Gemeinschaft zu Beginn und zum Ende des Abrechnungsjahrs enthält.

  • Wirtschaftsplan


    Der Wirtschaftsplan wird analog zur Jahresabrechnung für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellt und enthält eine Aufstellung der voraussichtlichen Gesamteinnahmen und -ausgaben sowie die geplante Rücklagenzuführung. Auf Basis dieser Daten werden die anteiligen Kosten jedes Miteigentümers berechnet und die monatlichen Hausgeldbeiträge ermittelt. Soweit erforderlich erstellen wir auch verschiedene Alternativen eines Wirtschaftsplans, z. B. wenn eine geplante Instandhaltungsmaßnahme entweder durch eine Sonderumlage oder durch eine Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage finanziert werden soll.

  • Eigentümerversammlung


    Die ordentliche Eigentümerversammlung erfolgt möglichst bis zum Ende des II. Quartals nach Abschluss des Wirtschaftsjahrs. Die Terminabstimmung erfolgt in Absprache mit dem Rechnungsprüfer bzw. Verwaltungsbeirat. Die professionelle Leitung der Versammlung und die ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse sind ebenso selbstverständlich wie das Führen der Beschluss-Sammlung gemäß § 24 Abs. 7 und 8 des Wohnungseigentumsgesetzes. Natürlich erhält jeder Miteigentümer zeitnah eine Kopie dieses Protokolls, damit auch Mitglieder der Eigentümergemeinschaft, die nicht an der Versammlung teilnehmen konnten, über die gefassten Beschlüsse informiert sind.

  • Geldverwaltung und Rechnungskontrolle


    Die gemeinschaftlichen Gelder auf den Giro- und Anlagekonten führen wir entsprechend der gesetzlichen Vorschriften streng getrennt von den Geldern anderer Gemeinschaften und dem eigenen Vermögen. Die Konten werden als Fremdgeldkonten auf den Namen der Gemeinschaft bei unseren Hausbanken, den Volksbanken Breisgau Nord und Freiburg angelegt. Bei der rechnerischen Prüfung aller Rechnungen und Belege unterstützt uns unsere moderne EDV-Anlage, mit deren Hilfe wir die täglich anfallenden Datenmengen im Zahlungsverkehr bewältigen.

    Dazu richten wir für jede Gemeinschaft eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäße Buchhaltung ein. Diese beinhaltet insbesondere:

    a) das Führen und Abrechnen von

    - Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;

    - Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;

    - Einnahmekonten für Erträge;

    - Ausgabekonten je Kostenart;

    - Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;

    b) das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse;

    c) das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;

    d) der fristgerechte Ausgleich berechtigter Forderungen;

    e) die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder- bzw. Teileigen-tum in die Einzel- und Jahresabrechnung.

     

  • Verträge der Gemeinschaft


    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat für die Ver- und Entsorgung, die Versicherungen und die für sie erbrachten Dienstleistungen eine Vielzahl von Verträgen, die laufend auf ihre Aktualität und Angemessenheit geprüft werden müssen. Auch hier unterstützt uns unser EDV-System durch Quervergleiche zwischen Verwaltungsobjekten, z. B. um immer den optimalen Versicherungsschutz für Ihre Gemeinschaft sicherzustellen oder den günstigsten Energieversorger zu finden. Hierfür steht uns ein langjährig gewachsenes Netzwerk von Dienstleistern und Versorgungsunternehmen zur Seite.

  • Hausordnung


    Wir kümmern uns um die Einhaltung der beschlossenen Haus- und Nutzungsordnungen und mahnen Verstöße ggf. mündlich oder schriftlich ab. Falls die Abmahnung ohne Erfolg bleibt, informieren wir die nächste Eigentümerversammlung und führen, wenn erforderlich eine Beschlussfassung der Gemeinschaft zum weiteren Vorgehen herbei.

  • Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum


    Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nehmen wir eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Begehungen der Wohnanlage vor. Soweit notwendig, ziehen wir Sonderfachleute bei. Selbstverständlich sind wir Ihnen auf Wunsch auch behilflich, wenn es um ein Problem in Ihrem Sondereigentum geht.

  • Instandhaltung und Instandsetzung


    Im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums leiten wir umgehend die erforderlichen Maßnahmen ein, holen ggf. mehrere Kostenvoranschläge ein und stimmen den Umfang der Maßnahmen mit dem Beirat ab. In besonders dringenden Fällen vergeben wir umgehend die Aufträge für die Eigentümergemeinschaft, überwachen die Arbeiten und nehmen diese ab.

    Bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum übernehmen wir die Schadenmeldung an die Versicherung, klären die Zuständigkeiten am Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum und geben Empfehlungen zur Schadensminderung und -beseitigung an die Wohnungseigentümer.

    Bei geplanten Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vergeben wird die Aufträge entsprechend den von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen. Soweit dies für die Bewertung und Überwachung größerer Instandsetzungsarbeiten erforderlich ist, ziehen wir im Rahmen der Beschlussdurchführung sachkundige Personen (Architekten bzw. Ingenieure) hinzu.

  • Individuelle Leistungen


    Auf Wunsch übernehmen wir auch Aufträge einzelner Eigentümer über separat abzuschließende
    Sondereigentumsverwalterverträge. In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern können wir dabei auch anwaltliche oder steuerrechtliche Hilfestellung leisten oder Maklertätigkeiten im Zuge eines Mieterwechsels anbieten.



Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kontakt