Sondereigentums-
verwaltung

MIETVERWALTUNG (SEV)

Unsere Verwaltung endet nicht an Ihrer Wohnungstür – wir kümmern uns auch um Ihr Sondereigentum

Sie sind Eigentümer(in) einer Wohnung oder Gewerbeeinheit innerhalb einer WEG und möchten diese professionell betreut wissen? Gerne sind wir Ihnen auch in allen Fragen rund um die Mietverwaltung Ihres Sondereigentums behilflich.

Vom alltäglichen Schriftverkehr, der Durchsetzung der Hausordnung bis zu eventuellen mietrechtlichen Streitigkeiten, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Mieter. Diskussionen und Ärger können Sie gerne uns überlassen.

Wir bieten eine umfassende Betreuung der Mieter und setzen gleichzeitig Ihre berechtigten Interessen als Vermieter durch. Als professioneller Immobiliendienstleister schützen wir Sie einerseits vor unberechtigten Forderungen und kümmern uns andererseits darum, dass berechtigte Mängelmeldungen fachkundig bearbeitet werden. Egal ob es sich um Probleme im Gemeinschaftseigentum der WEG oder Ihr Sondereigentum handelt. Mit unserem Netzwerk an Handwerkern und Dienstleistern finden wir die optimale Lösung für Sie.

Die technischen und organisatorischen Aufgaben übernimmt Ralf Bührer. Mit über 30 Jahren Berufserfahrung in allen Bereichen der Immobilienverwaltung, kennt er sich in allen Vermietungsfragen bestens aus. Als Geschäftsstellenleiter des Haus- und Grundbesitzervereins Emmendingen e.V. und der angegliederten Verwaltungsgesellschaft hat er über Jahre alle Sorgen und Nöte der Vermieter kennen gelernt.

Die gesamte Buchhaltung Ihrer Eigentumswohnung bzw. Gewerbeeinheit wird von unserer Diplombetriebswirtin (FH) Sabine Bührer professionell betreut. Von der Verwaltung des Mietkontos über die Kautionsverwaltung und der Überwachung aller Geldflüsse, der laufenden Buchhaltung bis hin zur Betriebskostenabrechnung, ist sie im Rahmen der kaufmännischen Verwaltung Ihres Sondereigentums gerne für Sie da.

Dazu gehört selbstverständlich auch, dass wir die Mieteingänge überwachen, diese an Sie weiterleiten und nötigenfalls ein zeitnahes und effektives Mahnwesen durchführen. Dies ist unsere Leistung im Bereich der Mietbuchhaltung für Sie, bei der Sie sich entspannt zurücklehnen können.

In regelmäßigen Abständen prüfen wir für Sie die Möglichkeit von Mieterhöhungen und führen diese nach Absprache mit Ihnen durch, um die Rentabilität Ihrer Immobilie zu erhalten.

Die Betriebskostenabrechnung mit Ihren Mietern führen wir fristgerecht im Anschluss an die Hausgeldabrechnung an die WEG durch und bearbeiten – soweit erforderlich – auch Einsprüche gegen diese Abrechnung. Hierbei übernehmen wir auch den Schriftverkehr mit Vertretern des Mieters wie beispielsweise dem Mieterbund.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie sowohl die Mietersuche inklusive Bonitätsprüfung als auch den Mietvertragsabschluss.

 

Unsere Leistungen in der Übersicht

sara
Immobilienverwaltung GmbH
Am Stadtgarten 1
79312 Emmendingen


Telefon 07641 / 9626 400

Telefax 07641 / 9626 399

info@sara-iv.de

  • Korrespondenz mit den Mietern


    Wir übernehmen für Sie die gesamte mündliche und schriftliche Korrespondenz mit den Mietern. Dazu zählen insbesondere Vertragsergänzungen, Abmahnungen, Beschwerdemanagement und alle das Mietverhältnis betreffenden Belange.

  • Abrechnungen


    Für Sie als Vermieter erstellen wir eine jährliche Abrechnung über alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamtabrechnung für die Einheit. Die darin ausgewiesenen Zahlen können Sie direkt in Ihre Steuererklärung übernehmen.

    Unsere jährliche Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern berücksichtigt alle umlagefähigen Betriebskosten im Abrechnungszeitraum als Einzelabrechnung für die jeweilige Einheit. Diese Abrechnung weist die haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35a EStG der auf die Einheit entfallenden Anteile aus. Sofern erforderlich werden die von einem Wärmedienstunternehmen verbrauchsabhängig ermittelten Kostenpositionen (z. B. Heizkostenabrechnung) in die Betriebskostenabrechnung übernommen.

  • Mietbuchhaltung


    Wir ziehen beim Mieter die fälligen Mieten, Betriebskostenvorauszahlungen und Kautionen ein, bzw. buchen und überwachen die pünktlichen Zahlungen bei Selbstzahlern. Die Weiterleitung an den Eigentümer erfolgt umgehend nach Buchung der eingegangenen Mietzahlungen.

  • Anpassung von Miete und Nebenkosten


    Neben dem Mietinkasso überprüfen wir für Sie auch, ob Mieterhöhungen möglich sind und führen diese in Absprache mit Ihnen durch. Regelmäßig nehmen wir Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen vor, wenn diese aufgrund einer Nachzahlung in der Abrechnung notwendig werden.

     

  • Mahnwesen


    Wir nehmen Ihnen das gesamte außergerichtliche Mahnwesen gegenüber den Mietern ab, einschließlich der Vorbereitung einer gerichtlichen Geltendmachung durch einen Rechtsanwalt.

  • Kündigung von Mietverhältnissen


    Nach Absprache mit Ihnen erklären wir in Ihrem Namen die Kündigung des Mietverhältnisses, soweit rechtlich zulässig und notwendig, insbesondere bei Zahlungsverzug.

  • Mieterwechsel – Beendigung des Mietverhältnisses


    Dies betrifft die ordnungsgemäße Abwicklung des Mietverhältnisses nebst Kündigungsbestätigung, Besichtigung bzw. protokollierte Abnahme der Mieträume, Feststellung eventueller Mängel und / oder notwendiger Schönheitsreparaturen. Sofern erforderlich machen wir diese entsprechend der gesetzlichen und mietvertraglichen Bestimmungen bzw. der herrschenden Rechtsmeinung beim Mieter geltend.

  • Mieterwechsel – Neuvermietung / Anschlussvermietung

  • Mieterwechsel – Übergabe


    Dazu gehört die protokollierte Wohnungsübergabe an den neuen Mieter und die Mitteilung der Mieterwechseldaten an das Wärmedienstunternehmen zwecks Trennung der Heizkosten.

  • Mieterwechsel – Meldungen


    Wir übernehmen für Sie die Meldung von Ein- und Auszug der Mieter entsprechend des novellierten Meldegesetzes.

  • Kautionsverwaltung


    Wir führen für Sie das Kautionskonto entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für Mietkautionen. Die Abrechnung und Auszahlung nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt, ggf. auch als Teilauszahlung, nach der Prüfung von eventuell noch offenen Forderungen.

  • Hausordnung


    Wir kümmern uns um die Einhaltung der beschlossenen Haus- und Nutzungsordnungen und mahnen Verstöße ggf. mündlich oder schriftlich ab. Falls die Abmahnung ohne Erfolg bleibt, informieren wir Sie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

  • Technische Kontrollen


    Bei Bedarf besichtigen wir Ihre Einheit, insbesondere bei Mängel- und Schadenmeldungen durch Mieter oder Dritte. Wenn es notwendig werden sollte, ziehen wir Sonderfachleute, wie z. B. Ingenieure, Architekten, Handwerker usw. bei. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Ursache für einen Mangel geklärt werden muss, wenn dazu unterschiedliche Meinungen zwischen Ihnen und Ihrem Mieter bzw. der Eigentümergemeinschaft bestehen.

  • Instandhaltung und Instandsetzung


    Die laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen veranlassen wir für Sie bis zu einem vereinbarten Betrag je Einzelfall umgehend. Dies betrifft auch die im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung erforderlichen Sofortmaßnahmen. Bei größeren bzw. im Voraus geplanten Maßnahmen stimmen wir den Umfang der Maßnahmen mit Ihnen ab und holen ggf. mehrere Kostenvoranschläge ein.

    Die Handwerker, Dienstleister und Versorgungsdienste für die Betreuung der Einheit wählen wir aus unserem Netzwerk sorgfältig aus. Natürlich können Sie uns dazu eine Aufstellung der von Ihnen für bestimmte Gewerke bevorzugten Unternehmen an die Hand geben, welche von uns bei der Auftragsvergabe besonders berücksichtigt werden.

    Wenn es sich um einen versicherten Schaden handelt, gehört dazu selbstverständlich die Schadenmeldung an die Versicherung und die Verbuchung bzw. Weiterleitung der Erstattungsbeträge.

     

  • Abwicklung von Versicherungsfällen


    Zunächst klären wir die Zuständigkeiten sowohl bei Mängeln in der Einheit als auch in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen des Objektes. Sofern es sich bei den Mängeln um Versicherungsschäden handelt bzw. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche Ihrerseits bestehen, übernehmen wir für Sie deren Abwicklung.

    Wir unterstützen Sie bei der Auswahl technischer Lösungen und wirken bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für die Einheit mit. Sofern es sich bei den Mängeln um vom Mieter selbst verursachte Schäden handelt, geben wir diesem nötigenfalls Empfehlungen zur Schadensminderung und -beseitigung an die Hand, um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern.

     

  • Rechnungskontrolle und -anweisung


    Dazu gehört die rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen bei Maßnahmen, die in Ihrem Sondereigentum angefallen sind. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir dabei auch die Verrechnung mit den Mietzahlungen und sorgen für einen fristgerechten Ausgleich berechtigter Forderungen.

  • Buchhaltung


    Für Ihre Wohnung bzw. Gewerbeeinheit richten wir eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Eigentümer ein. Diese beinhaltet insbesondere:

    a) das Führen und Abrechnen von

    - Miet- und Kautionskonten;

    - Einnahmekonten für Erträge;

    - Ausgabekonten je Kostenart;

    b) das Überwachen der pünktlichen Zahlungsströme.

     

  • Individuelle Leistungen


    Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung, in welcher die unabdingbaren Verwaltungsaufgaben weitestgehend per Gesetz bzw. durch die herrschende Rechtsmeinung festgelegt sind, können in der SE-Verwaltung auf Wunsch auch Teilleistungen vom Eigentümer selbst erbracht werden. Wollen Sie sich lieber selbst um die Kautionsverwaltung kümmern, oder die technische Betreuung Ihrer Wohnung selbst steuern?

    Wir bieten Ihnen genau die Leistung, die Sie in Anspruch nehmen wollen und erstellen für Sie gerne ein individuelles Angebot.

     



Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kontakt